[ Auszug: Erlangt jemand durch eine von ihm begangene unerlaubte Handlung eine
Forderung gegen den Verletzten, so kann der Verletzte die Erfüllung auch
dann verweigern, ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]